|
1. Wir betonen unsere
Verpflichtung, uns an alle Artikel des Abkommens über die Nichtverbreitung
von Atomwaffen (NPT) zu halten und erinnern an das Recht aller Mitglieder,
einschließlich der Islamischen Republik Iran, zur friedlichen,
gleichberechtigten Nutzung der Kernenergie in Forschung, Entwicklung und
Produktion (sowie desv nuklearen Brennstoffkreislaufs, einschließlich der
Anreicherung).
2. Wir erklären, dass wir der
Überzeugung sind, dass nun der Prozess des Fortschritts in einer
positiven, konstruktiven Atmosphäre ohne Konfrontation beginnen kann, um
anschließend in eine Periode der Verhandlungen und der Zusammenarbeit
überführt zu werden.
3. Wir glauben, dass der
Austausch atomaren Brennstoffs eine gute Grundlage für den Beginn der
Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten, besonders der friedlichen
Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie, u.a. beim Bau von
Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren, ist.
4. Basierend auf diesen
Punkten ist der Austausch von Brennstoffen ein konstruktiver,
vorwärtsgerichteter Schritt und der Punkt für einen Beginn der
Zusammenarbeit zwischen den Völkern. Ein solcher Schritt muss zu positiven
Verhandlungen und zu einer Zusammenarbeit im Bereich friedlicher
Nuklearaktivität geführt werden, und dabei muss jede Konfrontation,
einschließlich aller bedrohlichen Maßnahmen, Verhaltensweisen und
Erklärungen, die den nuklearen Rechten und Pflichten Irans gegenüber dem
NPT schaden, vermieden und durch Zusammenarbeit im Nuklearbereich ersetzt
werden.
5. Basierend auf den obigen
Ausführungen erklärt die Islamische Republik Iran zur Erleichterung der
oben erwähnten nuklearen Zusammenarbeit ihre Zustimmung, 1200 kg niedrig
angereichertes Uran (LEU) der Türkei zur Aufbewahrung zu überlassen.
Dieses LEU wird als iranisches Eigentum in der Türkei gelagert. Iran und
die IAEO haben die Möglichkeit, die sichere Lagerung dieses LEU in der
Türkei zu überwachen.
6. Iran teilt der IAEO
innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe dieser Erklärung seine Zustimmung zu den
o.g. Punkten mit. Bei Erhalt einer positiven Antwort von der Wiener Gruppe
(USA, Russland, Frankreich und die IAEO) werden die weiteren Details über
den Austausch von Brennstoffen durch schriftliche Vereinbarungen und
entsprechende Maßnahmen zwischen Iran und der Wiener Gruppe, die sich
eindeutig dazu verpflichtet hat, 120 kg des für den Teheraner
Forschungsreaktor nötigen Brennstoffs an Iran zu übergeben, ausführlich
erklärt.
7. Sobald die Wiener Gruppe
ihre Verpflichtung zu den Bedingungen und zum Inhalt dieser Erklärung
mitteilt, müssen beide Seiten sich an die Verpflichtungen des in Absatz 6
genannten Abkommens halten. Die Islamische Republik Iran wird nach dem in
Absatz 6 genannten Abkommen innerhalb eines Monats ihre Zustimmung zur
Übergabe des schwach angereicherten Materials (1200 kg) zwecks
Aufbewahrung erklären. Die Wiener Gruppe wird ebenfalls gemäß dem Abkommen
innerhalb eines Jahres 120 kg des für den Teheraner Forschungsreaktor
benötigten Materials an Iran liefern.
8. Wenn der Inhalt dieser
Erklärung nicht beachtet wird, gibt die Türkei auf Antrag Irans dessen
schwach angereichertes Uran sofort und bedingungslos an Iran zurück.
9. Die Türkei und Brasilien
begrüßen die Bereitschaft der Islamischen Republik Iran, die Gespräche mit
den 5+1 über die gemeinsamen Besorgnisse wegen der kollektiven
Verpflichtungen auf der Grundlage der Gemeinsamkeiten der beiden
Angebotspakete nach wie vor an jedem Ort, unter anderem auch in der Türkei
und in Brasilien, fortzusetzen.
10. Die Türkei und Brasilien
haben der Islamischen Republik Iran für ihren konstruktiven Ansatz beim
Eintreten für die nuklearen Rechte der Mitgliedstaaten des NPT und für das
Einhalten des Abkommens gedankt. Im Gegenzug hat Iran sich ebenfalls für
die konstruktiven Bemühungen der befreundeten Staaten Türkei und Brasilien
bei der Schaffung eines Klimas der Zusammenarbeit und Unterstützung der
nuklearen Rechte Irans bedankt.
|